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Fürsorge – Vorsorge

Im Trauerfall kommen zahlreiche Entscheidungen auf die Hinterbliebenen zu. Verunsicherung entsteht, wenn man nicht weiß, was sich der verstorbene Angehörige wünschte. Daher macht man sich am besten selbst zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie die eigene Bestattung später ablaufen soll.
Mit der Bestattungsvorsorge können Angehörige entlastet und die eigenen Bestattungswünsche abgesichert werden.
Außerdem kann eine Bestattungsvorsorge jederzeit zu Lebzeiten geändert werden.
Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich, ob in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause.

Was regelt ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet die Möglichkeit folgendes verbindlich zu regeln:

  • Bestattungsart (z. B. Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung)
  • Bestattungsort
  • Gestaltung der kirchlichen Trauerfeier, Trauerredner, Musik
  • Aufbahrung und Grabdekoration sowie Blumenschmuck
  • Trauerdruck wie Todesanzeigen, Sterbebilder, Trauerkarten
  • Auswahl von Sarg, Sargwäsche, Urne und Bekleidung
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten
  • Grabart wie Familien-, Einzel oder Urnengrab
  • Grabmal und Grabpflege
  • Einladung zum Trauermahl

und falls gewünscht noch vieles mehr!

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